9.3. Würdigung Die Klägerin hat die Beklagte in der Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts S. für Forderungen in der Höhe von Fr. 39'436.55 zzgl. Verzugszinsen von 5 % p.a. seit dem 9. März 2023, Fr. 650.90, Fr. 30.00 und Fr. 90.00 betrieben (KB 78). Der Rechtsvorschlag ist im Umfang der Gutheissung der Klage zu beseitigen, d.h. für die Forderungen in der Höhe von Fr. 39'436.55 zzgl. Verzugszinsen von 5 % p.a. seit dem 9. März 2023 sowie Fr. 650.90.