6. 6.1. Mit Verfügung vom 15. Juni 2023 stellte der Vizepräsident der Beklagten das Doppel der Klage vom 5./13. Juni zu und setzte ihr Frist bis zum 6. Juli 2023 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort. 6.2. Da die Verfügungen vom 7. und 15. Juni 2023 der Beklagten nicht zugestellt werden konnten, wurden diese nach Rückfrage beim einzigen Verwaltungsratsmitglieds der Beklagten, C., mit Schreiben vom 23. Juni 2023 an die Privatadresse desselben zugestellt.