" Der [recte: Die] Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin in der Betreibung-Nr. […] des Betreibungsamtes S., den Betrag von CHF 39'436.55 sowie 5% Zins seit 09.03.2023, Verzugszins CHF 650.90, CHF 30.00 Mahngebühren, Spesen CHF 60.00, CHF 103.30 Zahlungsbefehl und Verfahrenskosten CHF 300.00 zu bezahlen. […] Wir verlangen, den Rechtsvorschlag zu beseitigen" Zur Begründung verwies die Klägerin auf offene Rechnungen vom 16. September 2022 bis 19. Januar 2023.