4.3. Die Klägerin hat der Beklagten für das Verfahren HSU.2022.36 eine gerichtlich festgesetzte Parteientschädigung in Höhe von Fr. 3'335.00 zu bezahlen. Zustellung an:  die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 22. Juni 2023)  die Beklagte (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 22. Juni 2023)  das Grundbuchamt Z. (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)