1. Die Klage vom 12. Januar 2023 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Grundbuchamt Z. wird angewiesen, die gemäss Verfügung des Vizepräsidenten vom 7. November 2022 zugunsten der Klägerin provisorisch angeordnete Vormerkung für das Grundstück Grdst.-Nr. aaa GB Z. (E- GRID: CH bbb) für eine Pfandsumme von Fr. 434'683.62 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 6. Oktober 2022 zu löschen. 3. 3.1. Die Gerichtskosten des vorliegenden Verfahrens in Höhe von Fr. 16'190.25 sind von der Klägerin zu tragen und werden mit dem von der Klägerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 22'363.65 verrechnet.