Dieser Wortlaut der Bestimmung lässt eher auf eine in unselbständiger Stellung erbrachte Leistung – unter den Anweisungen und der Verantwortung der C. GmbH als Auftraggeberin – schliessen, mithin ein Dienstverschaffungsverhältnis. Gerade bei einem umfangreichen Bauprojekt wie dem vorliegenden ist zudem davon auszugehen, dass die Ausführung der Arbeiten mit einem nicht unerheblichen Planungs- und Koordinationsaufwand verbunden ist.