Somit stehe ein Restbetrag von Fr. 434'683.62 (inkl. MwSt.) aus (Klage Rz. 5 und 17; KB 4, 10 und 11). Dies lasse sich auch der Vereinbarung der Klägerin mit der C. GmbH und der B. GmbH entnehmen, wonach die Klägerin als Subsubunternehmerin gestützt auf den Werkvertrag vom 17. November 2021 Trockenbau- und Gipserarbeiten erbracht habe und worin bestätigt werde, dass nach wie vor ein Betrag von Fr. 434'638.62 ausstehend sei (Replik Rz. 15; Replikbeilage [RB] 7). Die Trockenbau- und Gipserarbeiten seien im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss erbracht worden (Replik Rz. 17).