Die Klägerin habe am Bauprojekt R. insgesamt 11'935 Arbeitsstunden verrichtet, woraus sich beim im Werkvertrag vom 17. November 2021 vereinbarten Stundensatz von Fr. 55.00 ein Gesamtbetrag von Fr. 656'425.00 ergebe (Klage Rz. 15; KB 4 f.). Die Arbeiten seien durch die federführenden Mitarbeiter, F. und G., durchgeführt worden (Klage Rz. 16; KB 11). Hinzu kämen Materiallieferungen vom 15. August 2022 von insgesamt Fr. 22'601.20 und vom 17. August 2022 von insgesamt Fr. 12'416.35. Die B. GmbH habe der Klägerin Akontoleistungen von insgesamt Fr. 287'836.59 (exkl. MwSt.) geleistet. Somit stehe ein Restbetrag von Fr. 434'683.62 (inkl. MwSt.) aus (Klage Rz. 5 und 17; KB 4, 10 und 11).