837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB darstellen. Die Klägerin habe lediglich Mitarbeiter im Rahmen eines Personalverleihverhältnisses zur Verfügung gestellt. 8. Mit Replik vom 12. April 2023 sowie Duplik vom 9. Mai 2023 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren und Begründungen fest. 9. 9.1. Mit Verfügung vom 10. Mai 2023 überwies der Vizepräsident die Streitsache an das Handelsgericht, gab die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und forderte die Parteien auf, dem Handelsgericht schriftlich mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung gänzlich (Art. 233 ZPO) bzw. al- -5-