" 1. Im Verfahren HOR.2023.2 sei der Streitberufenen durch die Beklagte/Streitverkünderin der Streit zu verkünden (einfache Streitverkündung im Sinne von Art. 78 ff. ZPO). 2. Verfahrensantrag: Der Beklagten/Streitverkünderin sei im Verfahren HOR.2023.2 die Frist für die Erstattung der Klageantwort gemäss Verfügung vom 18. Januar 2023 abzunehmen, bis sich die Streitberufene zu ihrer Form der Beteiligung im Prozess geäussert hat. Anschliessend sei der Beklagten/Streitverkünderin neu Frist zur Stellungnahme anzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. der gesetzlichen MWST)."