Zur Begründung führte die Klägerin im Wesentlichen aus, sie habe während den Monaten November 2021 bis August 2022 am Bauprojekt R. Tro- ckenbau- und Gipserarbeiten ausgeführt. Sie habe insgesamt Arbeiten inkl. Materialkosten im Betrag von Fr. 691'442.55 (exkl. MwSt.) ausgeführt. Die B. GmbH habe der Klägerin Akontoleistungen von Fr. 287'836.59 (exkl. MwSt.) bezahlt. Damit sei noch ein Restbetrag von Fr. 434'683.62 (inkl. MwSt.) ausstehend. 6. 6.1. Mit Eingabe vom 27. Januar 2023 stellte die Beklagte folgende prozessuale Begehren: