" 1. Das Grundbuchamt Z. sei anzuweisen, das zu Lasten des Grundstücks der Beklagten, Grundstücks-Nr. aaa GB Z. (E-GRID: CH bbb), bereits vorläufig eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 434'683.62 zuzüglich 5% Zins seit dem 6. Oktober 2022 definitiv im Grundbuch einzutragen; 2. Es sei festzustellen, dass der Bestand und Umfang des Bauhandwerkerpfandrechts in der Höhe von CHF 434'683.62 zuzüglich 5% Zins seit dem 6. Oktober 2022 zugunsten der Klägerin besteht; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zulasten der Beklagten."