4.2. Am 7. November 2022 schrieb der Vizepräsident das Gesuch infolge Anerkennung ab und wies das Grundbuchamt Z. an, die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grdst.- Nr. aaa GB Z. für eine Pfandsumme von Fr. 434'683.62 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 6. Oktober 2022 einzutragen. Gleichzeitig wurde der Klägerin Frist angesetzt, bis zum 7. Februar 2023 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben. -3- 5. Mit Klage vom 12. Januar 2023 (Postaufgabe: 12. Januar 2023) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: