3. Die Beklagte ist Bauherrin des Bauprojekts R. auf Grdst.-Nr. aaa GB Z. In diesem Zusammenhang hat sie am 23. März 2022 mit der B. GmbH […] einen Werkvertrag für Gipserarbeiten Trockenbau P2 und P3 zum Werkpreis von netto Fr. 4'532'079.90 abgeschlossen (KB 8). Die Klägerin hat ihrerseits als Subsubunternehmerin mit der C. GmbH […] am 17. November 2021 einen Subunternehmervertrag abgeschlossen (Klage Rz. 4; KB 5).