3.3. Würdigung Die Parteien haben gemäss unbestritten gebliebenen Ausführungen der Klägerin einen Mietvertrag betreffend einen Event-Pavillon mit einer Fläche von 59 m2 zu einem Mietzins von Fr. 29'617.50 pro Quartal (inkl. MwSt. und Nebenkosten) mit einer Dauer vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen. Die Klägerin kam ihren Verpflichtungen nach, indem sie der Beklagten das Mietobjekt überlassen hat.