Die Nebenkosten seien pauschal auf Fr. 500.00 pro Quartal festgesetzt worden. Zuzüglich der Mehrwertsteuern sei der Mietzins auf Fr. 29'617.50 brutto pro Quartal festgesetzt worden. Dieser sei jeweils im Voraus auf den ersten eines jeden Quartals zahlbar gewesen (Klage Rz. 14). Am 29. November 2022 habe die Beklagte das Mietobjekt vorzeitig zurückgegeben (Klage Rz. 17).