3. Offene Mietzinsforderung der Klägerin 3.1. Behauptungen der Klägerin Die Klägerin behauptet, die Parteien hätten mit Datum vom 23. Dezember 2021 einen Mietvertrag betreffend einen Event-Pavillon in R. für eine feste Dauer vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen. Das Mietobjekt sei der Beklagten als Corona-Testzentrum vermietet worden (Klage Rz. 13). Der Nettomietzins betrage Fr. 27'000.00 pro Quartal. Die Nebenkosten seien pauschal auf Fr. 500.00 pro Quartal festgesetzt worden.