7. Mit Verfügung vom 3. August 2023 bestellte der Präsident das Handelsgericht und überwies ihm die Streitsache. -4- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).