1. 1.1. Das Verfahren wird im Umfang von Fr. 25'629.40 zufolge Gegenstandslosigkeit und im Umfang von Fr. 103.30 zufolge Klagerückzugs abgeschrieben. 1.2. Darüber hinaus wird die Beklagte in Gutheissung der Klage verpflichtet, der Klägerin Fr. 23'293.55 zzgl. Zins zu 5 % p.a. ab dem 14. Januar 2023 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 123 des Regionalen Betreibungsamtes Kulm (Zahlungsbefehl vom 14. März 2023) wird im Umfang von Fr. 23'293.55 zzgl. Zins zu 5 % p.a. ab dem 14. Januar 2023 beseitigt.