6.3. Würdigung Die Klägerin hat die Beklagte in der Betreibung Nr. 123 des Regionalen Betreibungsamts Kulm für eine Forderung in der Höhe von Fr. 48'922.95 zzgl. Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. seit dem 14. Januar 2023 betrieben (KB 27). Der in Betreibung gesetzte Betrag entspricht dabei nicht dem mit der verbesserten Klage vom 3. Mai 2023 noch geforderten und vorliegend gutgeheissenen Betrag von Fr. 23'293.55 zzgl. Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. seit dem 14. Januar 2023. Der Rechtsvorschlag ist daher nur im Umfang der Gutheissung der Klage zu beseitigen.