Insgesamt belaufe sich die klägerische Forderung daher auf Fr. 23'293.55 (verbesserte Klage Rz. 12). Die Parteien hätten eine Zahlungsfrist von jeweils 30 Tagen vereinbart. Die Beklagte habe jedoch jegliche Zahlungen unterlassen. Wiederholte Mahnungen seien erfolglos geblieben (verbesserte Klage Rz. 13). Am 14. Januar 2023 sei auch die letzte Rechnung längst zur Zahlung fällig gewesen (verbesserte Klage Rz. 20).