Mit der ersten Rechnung Nr. 855.909436 vom 30. September 2022 (KB 10) habe die Klägerin acht Betonlieferungen im Wert von Fr. 5'750.80 in Rechnung gestellt (verbesserte Klage Rz. 8; KB 4 ff.). Mit der zweiten Rechnung Nr. 855.909952 vom 15. Oktober 2022 (KB 17) habe die Klägerin zehn Betonlieferungen im Wert von Fr. 6'453.65 in Rechnung gestellt (verbesserte Klage Rz. 9; KB 11 ff.).