4.5. Die Beklagte blieb mit der Verbesserung ihrer Antwort säumig. 5. Mit Verfügung vom 13. Juni 2023 wurde das Handelsgericht bestellt und die Streitsache an dieses überwiesen. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).