" 1. Es sei die Beklagte zu verurteilen und der Klägerin folgende Schuld zu bezahlen: CHF 48'922.95 nebst 5 % Verzugszins seit 14.01.2023 CHF 103.30 Kosten für den Zahlungsbefehl 2. Es sei der in der Betreibung Nr. 123 erhobene Rechtsvorschlag aufzuheben, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten." Zur Begründung verwies die Klägerin einzig auf den beiliegenden Zahlungsbefehl.