5.2.5.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet, dass die B._____ GmbH in Liquidation Baumaterial im Wert von Fr. 1‘321‘903.00 geliefert und verbaut habe. Im Subunternehmervertrag seien keine Materiallieferungen vereinbart worden. Betreffend die von Lieferanten bezogenen Materialien habe es die Klägerin unterlassen im Einzelnen zu behaupten und zu belegen, welches konkrete Material wann, wo und zu welchem Preis eingekauft worden sei. Damit genüge die Klägerin den Substantiierungsanforderungen nicht.