5.2.4.1.2. Beklagte Die Beklagte bringt vor, der pauschale Verweis der Klägerin auf die Rechnungen der Subunternehmer sei prozessrechtlich unzulässig, und die Rechnungen würden auch nicht dazu taugen nachzuweisen, dass (und - 29 - welche) Leistungen für das Bauprojekt der Beklagten erbracht worden wären. Die Rechnungen würden keine detaillierte Beschreibung der angeblich erbrachten Arbeiten enthalten. Auch seien darin etwa 102 Stunden für Reinigungsarbeiten enthalten, die nicht pfandberechtigt seien (Duplik Rz. 68).