GmbH in Liquidation dokumentierte in den Regierapporten offenkundig nicht bloss ihre eigenen Leistungen, sondern auch jene der übrigen "Nebenunternehmer" (vgl. oben E. 5.2.2.2). Eine Zuordnung der Stunden gemäss Stundenliste zu den Arbeiten gemäss Regierapporten ist somit nicht möglich.