5.2.3. Schlussrechnung und Stundenlisten 5.2.3.1. Parteibehauptungen 5.2.3.1.1. Klägerin Weiter bringt die Klägerin vor, die Mitarbeiter der beteiligten Subunternehmer hätten ihre Stunden jeweils in Stundenblättern erfasst, welche die B._____ GmbH in Liquidation für die Erstellung der Regierapporte und die Rechnungsstellung aggregiert habe (RB 44 f.; Replik Rz. 71). Basierend hierauf habe die B._____ GmbH in Liquidation der C._____ GmbH Rechnung gestellt. Aus der Schlussrechnung vom 1. September 2022 (KB 11) ergebe sich, dass die B._____ GmbH in Liquidation zusammen mit ihren Subunternehmern Arbeitsleistungen im Umfang von Fr. 1'794'081.25 (exkl. MwSt.) geleistet habe.