Selbst wenn die Regierapporte als Teil der Rechtschriften zu betrachten wären, sei die Bezeichnung der angeblich erbrachten Leistungen sehr vage und beschränke sich auf Stichworte. Den Regierapporten liessen sich auch keine Namen von Mitarbeitern entnehmen, womit unklar sei, wer die aufgeführten Arbeiten erbracht haben soll. Die Rapporte seien weder datiert noch unterzeichnet. Zudem bestünden eklatante Diskrepanzen zwischen den eingereichten Stundenlisten und den Regierapporten.