5.2.2. Regierapporte 5.2.2.1. Parteibehauptungen 5.2.2.1.1. Klägerin Die Klägerin macht geltend, die C._____ GmbH habe die ARGE abgelöst, die ursprünglich mit einem Teil der Gipser- und Trockenbauarbeiten betreut worden sei. Der Arbeitsumfang der ARGE habe ca. 80-85% der Gipserund Trockenbauarbeiten im EG sowie sämtliche Arbeiten im 1. und 2. OG des Neubaus umfasst. Die Arbeiten am 2. OG seien im Rahmen der Ablösung der ARGE an die E.__