Dem Nachweis des Arbeits- und Materialaufwands des Unternehmers für Leistungen in Regie dienen in der Praxis die Regierapporte. Ein vom Besteller (oder seinem bevollmächtigten Vertreter) unterzeichneter Regierapport begründet eine tatsächliche (natürliche) Vermutung dafür, dass die im Regierapport enthaltenen Angaben über die Art und die Mengen des Aufwandes richtig sind und der ausgewiesene Aufwand nötig war.50 Diese Vermutung lässt sich durch Gegenbeweis entkräften.