Zusammengefasst kann die C._____ GmbH nicht als neutrale Drittperson angesehen werden. Vielmehr lässt deren Verflechtung mit der B._____ GmbH in Liquidation wie auch die übrigen Umstände vermuten, dass es sich bei der Anerkennung der Forderung der B._____ GmbH in Liquidation um eine reine Gefälligkeit handelte, sofern nicht gar von mit der B._____ GmbH in Liquidation gleichgerichteten Interessen ausgegangen werden muss. Demnach ist der Beweis für die Vergütungspflicht bzw. die Pfandsumme nicht erbracht.