"Hauptunternehmerin" auferliegen würden, übertragen worden. Insofern erscheint fraglich, inwiefern die C._____ GmbH bzw. dessen Geschäftsführer, I._____, der die Forderungsanerkennung unterzeichnete, überhaupt in der Lage gewesen wäre, die Höhe der Aufwendungen der B._____ GmbH in Liquidation zu beurteilen. Dass er diesbezüglich über die relevanten Informationen verfügt hätte, wird nicht behauptet und ist aus den Akten nicht ersichtlich. Die C._____ GmbH hat namentlich die angeblich von der B._____ GmbH in Liquidation erstellten Regierapporte nicht unterzeichnet (RB 48; vgl. unten E. 5.2). Dass I._____ von der C._____ GmbH diese überhaupt gesehen hätte, wurde nicht behauptet.