Verantwortung für das Werk trug, ist nicht zuletzt auch aufgrund der personellen und organisatorischen Verflechtung zwischen den beiden Unternehmen unklar. Diese Frage kann jedoch offenbleiben. Wie nachfolgend zu zeigen sein wird, hat es die Klägerin unterlassen bzw. gelang es ihr nicht, die behauptete Vergütungsforderung und damit die Pfandsumme ausreichend zu substantiieren.