Auch ist auf dem Werkvertrag zwischen der Beklagten und der C._____ GmbH vom 29. März 2022 (KB 8) P._____ von der B._____ GmbH in Liquidation als Kontakt der C._____ GmbH aufgeführt. Ihm kam offenbar in der Tat eine gewisse Leitungs- und Koordinationsfunktion bei den Gipserund Trockenbauarbeiten der diversen "Subunternehmer" zu. Er nahm an den Bausitzungen teil (RB 29), war jeweils im Verteiler der E-Mails der Bauleitung (vgl. etwa RB 31, 32, 39, 55 und 57) und als Kontakt bzw. verantwortliche Person in den Pendenzenlisten der Bauleitung bzw. Fachbauleitung aufgeführt (RB 55-60).