Da die Arbeiten jeweils im Wochen- bzw. Tagestakt haben koordiniert werden müssen, sei keine vorgängige örtliche Zuteilung von einzelnen Bauabschnitten oder Baubereichen an die einzelnen Subunternehmer erfolgt, sondern vielmehr im Tagestakt nach dem jeweiligen Bedarf. Aufgrund des kurzfristigen Abzugs der ARGE sei es gar nicht möglich gewesen, die Arbeiten anders als auf diese Weise zu organisieren und im Regietarif abzurechnen. Die Mitarbeiter der Subunternehmer hätten ihre Stunden jeweils in Stundenlisten erfasst und die B._____ GmbH in Liquidation habe diese, zusammen mit ihren eigenen Stunden, der C._____ GmbH zu den vereinbarten Tarifen in Rechnung gestellt (Replik Rz. 65).