von der H._____ AG habe sowohl F._____ als auch I._____ aus früheren Bauprojekten gut gekannt. Die Unternehmen hätten den Ruf, über ein breites Netzwerk und die Fähigkeit zu verfügen, kurzfristig zahlreiche Gipserunternehmen für Grossprojekte zu organisieren (Replik Rz. 46). Die Beklagte habe daraufhin die C._____ GmbH für die dringenden Ausbesserungs- und Instandstellungsarbeiten beauftragt (Replik Rz. 47). Die C._____ GmbH habe zu dieser Zeit lediglich über zwei Mitarbeiter verfügt.