1.2. Prosequierungsfrist Mit Klage vom 15. März 2023 hielt die ursprüngliche Klägerin, die B._____ GmbH in Liquidation, die mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 bis zum 22. März 2023 angesetzte Prosequierungsfrist ein. 2. Verhandlungsmaxime Vorliegend gilt die Verhandlungsmaxime (Art. 55 Abs. 1 ZPO). Auf die sich daraus ergebenden Obliegenheiten der Parteien ist vorab einzugehen: