11.2. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 teilte die Beklagte mit, sie verzichte auf die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung und beantrage, die Schlussvorträge schriftlich einzureichen. Die Klägerin teilte am 1. November 2023 mit, dass sie auf die Hauptverhandlung nicht verzichten möchte. 11.3. Mit Verfügung vom 2. November 2023 lud der Vizepräsident zur Hauptverhandlung vom 8. Dezember 2023, 16:00 Uhr, vor und erliess die Beweisverfügung. -8-