10. Mit Duplik vom 4. Oktober 2023 hielt die Beklagte an ihren Rechtsbegehren und ihrer Begründung im Wesentlichen fest. 11. 11.1. Mit Verfügung vom 23. Oktober 2023 überwies der Vizepräsident die Streitsache an das Handelsgericht, gab die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und forderte die Parteien auf, dem Handelsgericht schriftlich mitzuteilen, ob sie auf die Hauptverhandlung vom 8. Dezember 2023, 16:00 Uhr gänzlich (Art. 233 ZPO) bzw. alternativ auf die Durchführung dieser mündlichen Hauptverhandlung verzichten und dem Gericht beantragen, ihre Schlussvorträge schriftlich einzureichen (Art. 232 Abs. 2 ZPO).