8. Mit Klageantwort vom 21. Juni 2023 stellte die Beklagte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit überhaupt darauf eingetreten werden kann. 2. Das Grundbuchamt Q._____ sei anzuweisen, die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf LIG Q._____/aaa der Beklagten für eine Pfandsumme von CHF 2'439'725.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 5. Oktober 2022 zu löschen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin."