Zur Begründung führte die B._____ GmbH in Liquidation im Wesentlichen aus, sie habe im Zeitraum von November 2021 bis August 2022 am Bauprojekt X._____ Trockenbau- und Gipserarbeiten ausgeführt. Sie habe Arbeiten im Betrag von Fr. 3'355'915.04 (inkl. MwSt.) ausgeführt. Die C._____ GmbH habe der B._____ GmbH in Liquidation Akontozahlungen in Höhe von total Fr. 916'190.04 (inkl. MwSt.) geleistet. Damit bestehe eine Restforderung von Fr. 2'439'725.00, die bis heute unbezahlt geblieben sei. 6. 6.1. Mit Eingabe vom 11. April 2023 verkündete die Beklagte der C._____ GmbH den Streit und stellte folgende prozessuale Begehren: