zum Abschluss eines formgerechten Vertrages zu geben und sich dann im letzten Moment zu weigern, den Vertrag in die gesetzlich vorgeschriebene Form umzusetzen.89 Keine Pflichtwidrigkeit begeht demgegenüber, wer in der ehrlichen Absicht, einen Vertrag abzuschliessen, dieser Überzeugung