Die Haftung aus culpa in contrahendo beruht auf der Überlegung, dass die Parteien sich während der Vertragsverhandlungen nach Treu und Glauben zu verhalten haben, sie also verpflichtet sind, ernsthaft und ihren wirklichen Absichten entsprechend zu verhandeln.82 Nichts desto trotz sind die Parteien berechtigt, die Vertragsverhandlungen jederzeit abzubrechen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen.83