Das Total des klägerischen Schadens – entsprechend ihrem negativen Vertragsinteresse – betrage Fr. 395'436.00. Abzüglich der Konventionalstrafe von Fr. 120'000.00 ergebe dies eine Schadenersatzforderung aus culpa in contrahendo in der Höhe von Fr. 275'436.00 (Klage Rz. 20 f.; KB 18 ff.). 5.1.2. Beklagte Die Beklagte bestreitet die von der Klägerin behaupteten Aufwendungen (Antwort Rz. 26 f., Duplik Rz. 17 ff.). Zudem sei eine culpa in contrahendo bei formbedürftigen Verträgen nur mit grosser Zurückhaltung denkbar (Antwort Rz. 36) und vorliegend zu verneinen (Duplik Rz. 26).