Ein gescheiterter Vergleichsvorschlag gilt indessen nicht als Schuldbekenntnis, da dies bloss ein Antrag oder eine Annahme zum Abschluss eines Vergleichsvertrags darstellt.77 Hingegen ist die Erklärung, einen Teil einer strittigen Forderung zu begleichen, ohne dies an die Bedingung zu knüpfen, dass die Gegenseite auf den Rest der ursprünglichen Forderung verzichtet, eine Schuldanerkennung und nicht bloss ein Antrag zum Abschluss eines Vergleichsvertrags.78