In der Praxis ist das Schuldbekenntnis häufig Bestandteil eines Vertrags, etwa eines Vergleichsvertrags, durch welchen die Schuldnerin und der Gläubiger vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld besteht.76 Ein gescheiterter Vergleichsvorschlag gilt indessen nicht als Schuldbekenntnis, da dies bloss ein Antrag oder eine Annahme zum Abschluss eines Vergleichsvertrags darstellt.77