Schuldbekenntnis jedoch auf alle oder nur gewisse Einreden und Einwendungen aus dem Grundverhältnis verzichten.70 Damit würde die anerkannte Schuld in diesem Umfang vom ursprünglichen Verpflichtungsgrund losgelöst und somit materiell abstrakt.71 Ein solcher Verzicht ist aufgrund seiner grossen Tragweite indessen nicht leicht anzunehmen und muss entweder ausdrücklich erfolgen oder sich aus den gesamten Umständen unzweifelhaft ergeben.72