11; KB 5 f.). Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass sich dem Schreiben der Klägerin vom 13. April 2021 unter der Überschrift "Zahlungsmodalitäten" bloss der Hinweis von "10 % der Kaufsumme als Garantie, Restbetrag bei Erhalt der Baubewilligung" (KB 5) und dem Schreiben der Klägerin vom 4. Mai 2021 unter der Überschrift "Zahlungskonditionen" bloss der Hinweis "Bei Vertragsunterzeichnung 10 % von der Gesamtsumme (CHF 435'000.00). Der Restbetrag von CHF 3'915'000.00 [wird] in 3 Ratenzahlungen getilgt." entnehmen lässt. Von einer Konventionalstrafe in der Höhe von 10 % ist darin nie die Rede.