GmbH: Fr. 1'600.00). Die vereinbarte Konventionalstrafe beträgt indessen lediglich Fr. 120'000.00, also weit weniger als die Hälfte der beim Abschluss der Vereinbarung vom 4. Oktober 2021 bereits bekannten Aufwendungen der Klägerin. Die Klägerin begründet dies mit dem Umstand, wonach sie zunächst eine Sicherheit von 10 % des Kaufpreises vorgeschlagen habe, aufgrund der Wünsche der Beklagten jedoch schliesslich eine tiefere Konventionalstrafe in den Vertragstext aufgenommen habe (Replik Rz. 11; KB 5 f.).